Für Exportgüter werden unser Schnittholz und die Verpackungen nach ISPM Standard 15 hitzebehandelt.
Unsere Firma ist beim BAFU registriert als Behandlungs- und Verpackungsbetrieb. Nähere Infos erfahren Sie direkt auf der Homepage des BAFU (Bundesamt für Umwelt).
Was bedeutet ISPM Standard 15
Die ISPM 15 ist ein phytosanitärer, das heisst ein Pflanzen betreffender Standard, der im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzübereinkommens IPPC (International Plant Protection Convention) von der FAO (United Nations Food and Agriculture Organizations) vereinbart wurde.
Mit den Holzverpackungen im internationalen Warenhandel können gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden, damit dies nicht passiert, schreibt der «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15 – Standard) eine Hitze- oder Gasbehandlung von Holzverpackungen vor.
Exportgüter der Gebr. Gebert AG entsprechen dem ISPM-15-Standard
Als registriertes BAFU Mitglied, halten wir alle Anforderungen des ISPM-15 Standards bei Schnittholz und Verpackungen ein.